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Teilen Gesetzesänderung Institutionelle dürfen nun in Kryptos investieren Institutionellen Investoren in Deutschland ist es nun auch möglich, über Spezialfonds bis zu 20 Prozent ihres Anlagevermögens in Kryptowährungen zu investieren. Möglich macht dies die Verabschiedung des Fondsstandortgesetzes.
Kryptowährungen sind als Anlageklasse zunehmend im Mainstream angekommen, auch dank prominenter Unterstützer. Veränderte Bedingungen könnte den Boom des Alternativgeldes dieses Mal deutlich nachhaltiger machen als noch vor drei Jahren.
In Deutschland ist eine Gesetzesänderung in Kraft getreten, die es Fonds für institutionelle Investoren, sogenannten Spezialfonds, erlaubt, bis zu 20 Prozent ihres Anlagevermögens in Kryptowährungen zu investieren. Die Nachrichtenagentur Bloomberg beziffert das Vermögen, dass Spezialfonds hierzulande verwalten auf rund 1,8 Billionen Euro.
Das entspricht mehr als einem Viertel des aktuellen Marktvolumens aller Digitalwährungen. Dies beträgt derzeit umgerechnet rund 1,4 Billionen Euro.
Branchenexperten gehen allerdings davon aus, dass die meisten Fonds zumindest mittelfristig deutlich unter den 20 Prozent bleiben werden, da beispielsweise für Versorgungswerke die Anlageverordnung mit ihren strengen Quoten gilt. Zudem gelten Bitcoin und Co.